Was soll sich perspektivisch ändern um die Gebäude-Klimaneutralität im Ordnungsrecht zu erreichen?
Viele politische Maßnahmen müssen jetzt auf das Ziel der Klimaneutralität neu ausgerichtet werden. Was bedeutet dies für den Gebäudebereich? Welche Rolle kann und muss das Ordnungsrecht spielen?
Kurzfristig sind Grenz- und Zielwerte anzupassen, mittelfristig auch Methoden und Verfahren zu verändern, in jedem Fall aber die Stoßrichtung auf Treibhausgasminderung zu lenken. Auch rückt die Frage der „grauen Energie“ immer stärker in den Fokus. Sie wird aktuell nicht erfasst, sorgt aber für einen Anteil der Emissionen bei Gebäuden.
Eine Forschergruppe, bestehend aus dem ifeu-Institut, dem Energie Effizienz Institut und dem Architekturbüro Schulze Darup, hat ein Konzept entwickelt, wie das Gebäudeenergierecht konsequent auf das Ziel der Treibhausgasneutralität bei Neubauten und für den Bestand ausgearbeitet werden könnte. Einige zentrale Eckpunkte dieser Studie werden in dieser Veranstaltung aufgegriffen und erläutert.
Inzwischen wurde das Konzept in einem Gutachten im Auftrag des BMWi verifiziert. Im Ergebnis werden konkrete Überarbeitungsvorschläge zur GEG -Anforderungssystematik gemacht. Auch diese Systematik wird zusammenfassend dargestellt; Abweichungen und verbliebene Lücken diskutiert.
Kosten:
95,00 Euro zzgl. MwSt. (Bruttopreis 113,05 Euro)
Eventdatum: Mittwoch, 31. Mai 2023 15:00 – 16:30
Eventort: Online
Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:
Deutsches Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V.
Berliner Straße 257
63067 Offenbach am Main
Telefon: +49 (69) 1382633-40
Telefax: +49 (69) 1382633-45
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