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Gewerblicher Grundstückshandel – Wann Sie mit Steuern rechnen müssen (Seminar | Online)

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01Juli
Posted by Firma ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft    /    Seminar
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Die Grenze zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel kann schnell überschritten werden. Finanziell macht dies einen großen Unterschied. Denn gewerbliche Verkäufe sind immer steuerpflichtig, Privatverkäufe nicht unbedingt. Wann genau das Finanzamt von einem gewerblichen Grundstückshandel spricht und was das für Ihre Steuer bedeutet, erfahren Sie in unserem Seminar.

Auf diese Fragen liefern wir Ihnen Antworten:

  • Wann ist der Grundstückshandel gewerblich?
  • Was beinhaltet die „Drei-Objekt-Grenze“?
  • Wie kann der Schaden der Gewerblichkeit reduziert werden?
  • Kann der gewerbliche Grundstückshandel ausgesetzt werden?

Referent:
Ernst Gossert

Diplom-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

Hinweise zum Seminar:

  • Plattform: GoToWebinar, keine Software Installation notwendig
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie Ihren persönlichen Link zum Seminar.
  • Die Teilnahme ist kostenfrei.
  • Das Seminar ist live und Sie können über einen Chat Fragen stellen.
  • Alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten automatisch nach 1-2 Tagen den Link zur Aufzeichnung des Seminars.

So einfach können Sie dabei sein:

  • Hier geht’s zur Anmeldung

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!

Alle Termine aus unserer Online-Veranstaltungsreihe finden Sie hier.

Eventdatum: Donnerstag, 07. Juli 2022 11:00 – 12:00

Eventort: Online

Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 (30) 310008555
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Weiterführende Links
  • Zum Event
  • Originalinserat von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
  • Alle Events von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Für das oben stehende Event ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben)
verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Eventbeschreibung, sowie der angehängten
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